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   LG Köln, 23.08.2016 - 11 S 405/15   

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https://dejure.org/2016,64816
LG Köln, 23.08.2016 - 11 S 405/15 (https://dejure.org/2016,64816)
LG Köln, Entscheidung vom 23.08.2016 - 11 S 405/15 (https://dejure.org/2016,64816)
LG Köln, Entscheidung vom 23. August 2016 - 11 S 405/15 (https://dejure.org/2016,64816)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • reise-recht-wiki.de

    Abgrenzung zwischen individualvertraglicher Vereinbarung und Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Köln - 143 C 49/15
  • LG Köln, 23.08.2016 - 11 S 405/15
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.12.2002 - V ZR 220/02

    Voraussetzungen des Aushandelns von Vertragsbedingungen; Benachteiligung einer

    Auszug aus LG Köln, 23.08.2016 - 11 S 405/15
    Ein Grund, Vertragsalternativen mit unterschiedlichen Entgeltregelungen der Aushandlungsmöglichkeit zu entziehen und sie unterschiedslos als allgemeine Geschäftsbedingungen zu behandeln, besteht nicht (BGH NJW 2003, 1313).
  • AG Köln, 19.09.2016 - 142 C 222/16

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Individualvereinbarung bei Abschluss

    In der von der Beklagten und dem LG Köln vom 23.08.2016 ( 11 S 405/15 - nicht veröffentlicht) zur Begründung des Vorliegens eines Aushandelns bei der Auswahl zwischen Tarifen der Beklagten zitierten Entscheidung des BGH (NJW 2003, 1313), die sich mit einer Laufzeitklausel bei einem Gestattungsvertrag über eine Breitbandkabelanlage befasst, hat der BGH auf seine Rechtsprechung zu ergänzungsbedürftigen Vertragsformularen Bezug genommen, bei denen im Einzelfall ein Aushandeln und damit eine Individualvereinbarung auch dadurch begründet werden kann, dass eine Vertragsklausel aufgrund einer Auswahlentscheidung des Kunden aus verschiedenen Modulen zusammengesetzt bzw. aus verschiedenen Tarifen ausgewählt werden kann.
  • LG Köln, 24.11.2016 - 6 S 220/15

    Einordnung eines Beförderungsvertrags als Werkvertrag

    Zwar entfällt diese entgegen der Ansicht der Beklagten nicht schon deshalb, weil es sich bei der Nichtstornierbarkeit des Tickets um eine Beschreibung der Hauptleistung handeln würde (vgl. hierzu LG Köln, Urteil vom 23.08.2016, Az.: 11 S 405/15).

    Dass die stornierbaren Tarife teurer sind als die nicht stornierbaren, hat auf die Frage der individuellen Aushandlung keine Auswirkung, weil Hauptpreisabreden nicht der AGB-Kontrolle unterliegen und es keinen Grund gibt, Vertragsalternativen mit unterschiedlichen Entgeltregelungen der Aushandlungsmöglichkeit zu entziehen (BGH a.a.O.; s. hierzu auch LG Köln, Urteil vom 23.08.2016, Az. :11 S 405/15 und Urteil vom 30.08.2016, Az.: 11 S 497/15; Kammer , Urteil vom 20.10.2016, 6 S 258/15).

  • AG Köln, 12.10.2016 - 124 C 122/16

    Aushandlung der Vertragsbedingungen zur Stornierbarkeit des Flugs durch

    Diese Voraussetzungen sind erfüllt (vgl. LG Köln, Urt. v. 23.08.2016, 11 S 405/15; AG Köln, Urt. v. 07.10.2015, 119 C 349/15; AG Köln, Urt. v. 10.02.2016, 126 C 431/15).

    Auch die Nichterstattbarkeit des YQ-Zuschlags unterliegt nicht deshalb Bedenken, weil für nicht verbrauchte Steuern und Gebühren eine Erstattung vorgesehen ist (vgl. LG Köln, Urt. v. 23.08.2016, 11 S 405/15).

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